Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen der Hundetagesstätte RHEINRUDEL mit dem Hundehalter.

1.2 Der Hundehalter erklärt sich durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrags mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von RHEINRUDEL einverstanden. Nach einmaliger Unterzeichnung erstreckt sich deren Gültigkeit auf jeden folgenden Aufenthalt des Hundes im Rheinrudel.

1.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. RHEINRUDEL und der Hundehalter werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen beider Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

 

§ 2 Aufnahmebedingungen

2.1 Voraussetzung für die Aufnahme des Hundes in die Betreuung von RHEINRUDEL ist der bestandene Probetag. An diesem wird seine Sozialverträglichkeit, sowohl mit Artgenossen als auch mit Menschen, überprüft und sein Verhalten in der Gruppe beurteilt. RHEINRUDEL behält sich vor, einen Hund sowohl bei Anmeldung als auch zu jedem Zeitpunkt während des Probetages abzulehnen.

2.2 Der Hund muss gegen Tollwut, sowie Staupe, H.c.c., Parvovirose, Leptospirose, Parainfluenza-2 und nasal gegen Zwingerhusten geimpft sein.

2.3 Der Hund muss frei von parasitären oder ansteckenden Erkrankungen sein und zum Zeitpunkt des Probetages vor höchstens drei Monaten entwurmt worden sein oder einen negativen Kotprobenbefund vorweisen können.

2.4 Der Hund muss haftpflichtversichert sein.

2.5 Der Hundehalter verpflichtet sich RHEINRUDEL auf physische oder psychische Störungen sowie den Verdacht auf Erkrankungen des Hundes unverzüglich und ausdrücklich hinzuweisen.

 

§ 3 Betreuungsbedingungen

3.1 RHEINRUDEL verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung, Behandlung und Beschäftigung der zu betreuenden Hunde.

3.2 Die Hunde werden im Rudel gehalten und dürfen innerhalb des Betriebsgeländes frei ohne Leine laufen. Sie werden (auch unbeobachtet) in einer Hundegruppe betreut und können sich (auch unbeobachtet) in Nebengebäuden und der Freilauffläche aufhalten. Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form der Hundebetreuung einverstanden. Er ist informiert über die Risiken die eine Rudelhaltung mit sich bringen kann.

3.3 Der Hundehalter wird von RHEINRUDEL unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt die das gewöhnliche Maß übersteigen.

3.4 Hält RHEINRUDEL eine tierärztliche Behandlung für dringend notwendig, so willigt der Hundehalter bereits jetzt ein, dass der Betreuer den Hund in tierärztliche Behandlung gibt. Selbstverständlich wird zuvor versucht, telefonisch Rücksprache mit dem Hundehalter zu halten.

3.5 Zum Schutz der gesamten Hundegruppe setzt RHEINRUDEL eine konsequente Gesundheitsvorsorge des Hundes seitens des Hundehalters voraus. Ein vollständiger Impfschutz ist verpflichtend. Zur Aktualisierung der Vertragsunterlagen sind Impfausweise in den, abhängig vom Präparat, geltenden Impf-Intervallen selbstständig vom Hundehalter vorzuzeigen. Die Prophylaxe gegen Endo- und Ektoparasiten ist verpflichtend und muss mit einem tierärztlich zugelassenen Produkt oder per Kotuntersuchung erfolgen. Entsprechende Kaufbelege bzw. negative Kotprobenbefunde sind in den für Hunde mit regelmäßigem Kontakt zu Artgenossen empfohlenen Abständen selbstständig vom Hundehalter vorzulegen: Endoparasiten: alle 3 Monate; Ektoparasiten: ganzjähriger, lückenloser Schutz.

3.6 Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder Parasitenbefall dürfen für die Dauer der Krankheit nicht ins RHEINRUDEL gebracht werden. Hunde mit festgestelltem Wurmbefall oder Giardien dürfen nach der Behandlung erst mit negativem Kotbefund wieder in die Betreuung kommen. Sollte ein Hund vom Hundehalter wissentlich und/oder aufgrund mangelnder Gesundheitsvorsorge mit einer ansteckenden Krankheit in die Betreuung gebracht werden, trägt der Hundehalter sämtliche hierdurch entstehenden Kosten für Mehraufwand und Desinfektion sowie die tierärztlichen Behandlungskosten der anderen Hunde. RHEINRUDEL behält sich vor, einen trotz ansteckender Erkrankung in die Betreuung gebrachten Hund dauerhaft von dieser auszuschließen.

3.7 Läufige Hündinnen können nicht betreut werden. Sollte dennoch eine läufige Hündin in die Betreuung gebracht werden, übernimmt RHEINRUDEL für eine mögliche Deckung während der Betreuungszeit und deren Folgen keine Haftung. Entstehende Kosten gehen alleine zu Lasten des Halters der Hündin.

3.8 Eine Fütterung der Hunde während der Betreuungszeit ist nur in alters- und krankeitsbedingten Ausnahmefällen möglich. Der Hundehalter wurde auf die Gefahr einer Magendrehung, trotz Vorsichtsmaßnahmen seitens der Betreuer, hingewiesen.

3.9 RHEINRUDEL behält sich vor, einen bis dato sozial verträglichen oder gut integrierten Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen. Einzig in diesem Fall ist eine anteilige Rückerstattung von gezahlten Abo- oder Kartenbeträgen möglich.

3.10 Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund zu den geltenden Zeiten ins RHEINRUDEL zu bringen und abzuholen. Das Bringen ist von 7 Uhr bis 10 Uhr möglich, das Abholen nach Absprache von 12.30 Uhr bis 13 Uhr sowie von 15 Uhr bis 19 Uhr (freitags bis 18 Uhr). Eine Abholung zwischen 13 Uhr und 15 Uhr ist nicht möglich. Versäumt der Halter seinen Hund bis 19 Uhr (freitags 18 Uhr) abzuholen, so wird ihm pro angefangenen zehn Minuten ein Betrag von 5,00 Euro brutto in Rechnung gestellt.

3.11 Sollte der Hundehalter, ohne RHEINRUDEL zu informieren, seinen Hund nicht innerhalb von 3 Stunden nach Ablauf der Geschäftszeit abholen, ist RHEINRUDEL berechtigt den Hund einem Tierheim oder einer Pflegestelle zu übergeben. Die entstehenden Kosten sind allein vom Hundehalter zu tragen.

3.12 RHEINRUDEL behält sich vor, die Tagesstätte im Fall von höherer Gewalt (z.B. Sturm, Überschwemmung, Pandemie) zum Schutz der Hunde und Betreuer kurzfristig geschlossen zu halten. Hierbei besteht seitens des Hundehalters kein Anrecht auf Schadensersatz.

 

§ 4 Haftung

4.1 Verletzungen des Hundes durch andere Hunde gehören zum Risiko der Großgruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Halter zu tragen. Die Behandlungskosten trägt bei Verletzungen der Halter des Verursachers (sofern ermittelbar).

4.2 RHEINRUDEL behält sich vor, dem Halter Sachschäden in Rechnung zu stellen, die durch seinen Hund während der Betreuungszeit entstanden sind. Der Halter verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.

4.3 Für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Halsband, Leine, Hundemantel) des Hundes übernimmt RHEINRUDEL keine Haftung, es sei denn, diese sind aufgrund grober Fahrlässigkeit seitens Rheinrudel zu Schaden gekommen.

4.4 Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die als Folge nicht vermeldeter Informationen über den Hund, und/oder aufgrund falscher Informationen und Dokumente bezüglich der Gesundheit des Hundes, entstehen.

 

§ 5 Vertragliche Richtlinien

5.1 Monatsabos

Mit Abschluss eines Abos steht dem Hund ein fester Platz im RHEINRUDEL zu. Abos haben eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und gelten bis auf schriftlichen Widerruf. Sie sind mit zweiwöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende schriftlich kündbar.

Abo-Beiträge können bar oder per Überweisung/Dauerauftrag auf das Konto von RHEINRUDEL gezahlt werden. Die Beiträge sind unaufgefordert und im Voraus, spätestens bis zum 10. eines jeden Monats, zu entrichten. Es findet keine monatliche Rechnungsstellung statt.

Die Pauschale der Abos ist fortlaufend, sie ist als Durchschnittspreis über das ganze Jahr zu sehen und bezieht Zeiten von Krankheit, Läufigkeit und Feiertage sowie Betriebsferien mit ein. Es werden daher innerhalb der laufenden Abos keine Tage verrechnet oder gutgeschrieben. Die Betriebsferien sind jährlich zwischen Weihnachten und Neujahr sowie zwei Wochen im Sommer nach Ankündigung.

Abos sind nicht auf Dritte übertragbar und werden nicht ausbezahlt.

5.2 Karten

Die Aufnahme des Hundes nach Erwerb einer 10er Karte/20er Karte richtet sich nach der täglich zur Verfügung stehenden Kapazität und kann bei kurzfristiger Anmeldung nicht garantiert werden.

Der regelmäßige Besuch des Hundes von mindestens einem Tag pro Woche ist Betreuungsbedingung.

Die Zahlung der Karten hat sofort und ohne Abzug in bar vor Ort zu erfolgen.

Die Laufzeit beider Karten-Modelle beträgt (10er Karte/20er Karte) 3 Monate. Nicht in Anspruch genommene Tage verfallen nach Ablauf der Laufzeit.

Karten sind nicht auf Dritte übertragbar und werden nicht ausbezahlt.

5.3 Zusätzliche Leistungen, wie eine verlängerte Betreuungszeit oder ein Tierarztbesuch, sind bei Abholung des Hundes zu begleichen.

5.4 Gutscheine können vor Ort erworben werden. Sie können ausschließlich an Bestandskunden verschenkt werden.

Gutscheine sind nicht auf Dritte übertragbar und werden nicht ausbezahlt.

5.5 Vergünstigungen für Kleinrudel: Der Zweithund/Dritthund erhält 25% Ermäßigung.

5.6 Eine Anhebung der Preise nach rechtzeitiger Ankündigung bleibt RHEINRUDEL vorbehalten. Abo-Kunden wird im Falle einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Alle weiteren Bestandteile des Vertrages bleiben bei einer Preiserhöhung unberührt.

5.7 Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

§ 6 Datenerhebung und Verarbeitungszweck

6.1 Die bei Vertragsabschluss über den Hundehalter erhobenen, personenbezogenen Daten verwendet RHEINRUDEL ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten. Dies beinhaltet die interne Buchhaltung sowie die externe Verarbeitung durch eine Steuerkanzlei und Übermittlung an Steuerbehörden, die zum sorgfältigen Umgang mit den Daten verpflichtet sind.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Hundehalter speichert RHEINRUDEL personenbezogene Daten nur so lange, wie es die gesetzlichen Pflichten zur Aufbewahrung vorsehen. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Daten gelöscht.

6.2 Der Hundehalter erklärt sein Einverständnis für die Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen seines Hundes während des Aufenthaltes im RHEINRUDEL, deren Veröffentlichung auf WWW.RHEINRUDEL.DE und in sozialen Medien sowie deren Nutzung für werbliche Zwecke (Flyer, Website).

6.3 Namens- und Adressänderungen des Hundehalters sind RHEINRUDEL schnellstmöglich mitzuteilen.

 

Stand: April 2022